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AGB

1. Vertragsschluss

1.1 Die Angebote von Lieblings Crêpe Janete ( kurz LCJ ) werden unwirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von fünf Werktagen nach dem Zugang zustimmt.

1.2 Der Vertragsschluss kommt mit dem Zugang der Annahme des Angebots und durch Zahlung des vereinbarten Kaufpreises durch den Kunden bei LCJ zustande. Nach Vertragsschluss sind Änderungen der Leistung und der Liefertermine  nur möglich, wenn dies durch LCJ schriftlich oder per E- Mail bestätigt wird.

1.3 Ändert sich die Teilnehmerzahl nach Vertragsschluss, hat der Kunde dies  LCJ unverzüglich, spätestens jedoch drei Werktage vor dem Liefertermin, anzuzeigen. In diesem Fall kann LCJ den vereinbarten Preis gemäß bereitgestellter Preisliste neu festsetzen.

2. Preise und Zahlung

2.1 Die Preise sind Euro-Preise,  es sei denn, es wird schriftlich etwas anderes vereinbart (Umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG).

2.2 Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für LCJ nur dann verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich oder per E-Mail abgegeben oder bestätigt worden sind.

2.3 Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Vertrag.

2.4 Alle Rechnungen sind sofort mit deren Erhalt zur Zahlung fällig. Die Zahlung gilt als geleistet, wenn sie auf dem Konto von LCJ gutgeschrieben ist und LCJ über den Betrag verfügen kann. Im Einzelfall ist Barzahlung erforderlich (z.B. Nachzahlung für weitere Betriebsstunden etc.).

2.5 Anzahlungen müssen spätestens 14 Werktage vor dem Liefertermin bzw. der vereinbarten Leistungserbringung als Vorauszahlung eingegangen sein.

2.6 Die Haftung von LCJ ist im Falle der Veranstaltungsabsage durch LCJ grundsätzlich auf die Vertragssumme beschränkt, welche innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Rücktritts zurück zu erstatten ist.

2.7 Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller anderen Rechte des Caterers – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe zu zahlen, sofern der Caterer nicht einen höheren Schaden nachweist.

2.8 Bezahlt der Kunde eine geforderte Vorauszahlung nicht binnen der vereinbarten Frist, so ist der Caterer   berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Lieferung und Liefertermin

3.1 Die Lieferung erfolgt zu dem vereinbarten Termin. Der Kunde hat für einen ordnungsgemäßen Parkplatz zu sorgen! Die Be und Entladung muss ebenerdig gewährleistet sein. Stufen und Stockwerke ohne Fahrstuhl werden zusätzlich berechnet.

3.2 Sollte sich der Liefertermin auf Wunsch des Kunden verschieben, ist der Caterer berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

3.3 Der Caterer haftet nicht, wenn der Liefertermin aufgrund höherer Gewalt wie Streik, Autounfall oder Naturkatastrophen nicht eingehalten werden kann. Ansprüche der Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

3.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs der gelieferten Waren geht auf den Kunden über, sobald der Caterer die Ware zur Verfügung gestellt hat und dies dem Kunden anzeigt.

4. Gewährleistung und Haftung
4.1 Bei Mängeln der Leistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

4.2 Offensichtliche Mängel der Leistung hat der Kunde unverzüglich dem Caterer gegenüber anzuzeigen. Erfolgt dies nicht, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.

4.3 Der Caterer haftet auf Schadensersatz nur bei einfacher Fahrlässigkeit. Im Übrigen die Haftung des Caterers ausgeschlossen.

4.4 Die Haftung des Caterers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Caterers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

4.6 Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Kenntnis des Kunden von dem Mangel.

5. Rücktritt

5.1 Der Kunde kann sich nach Vertragsschluss nicht einseitig vom Vertrag lösen. Dies gilt nicht, wenn dem Kunden ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

5.2 Der Caterer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm das Festhalten am Vertrag aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht möglich oder zumutbar ist oder die Durchführung des Vertrages das Ansehen des Caterers in der Öffentlichkeit gefährden könnte. In diesem Fall ist der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz ausgeschlossen.

5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Leistungen Dritter

Sofern der Caterer zusätzlich Leistungen Dritter vermittelt, z.B. von Künstlern oder Musikern, haftet der Caterer nur für eine sorgfältige Auswahl dieser Dritter. Etwaige Mängelansprüche sind vom Kunden direkt an den Dritten zu richten.

7. Sonstiges
7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.2 Als Gerichtsstand wird – sofern gesetzlich zulässig – Ahrensburg vereinbart. Der Caterer ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

7.3 Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung nach ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das gleiche gilt für eine etwaige Regelungslücke.

II. Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Kunden
1. Unsere Geräte laufen auf Gas oder Strom. Dieses wird vorher mit dem Kunden abgesprochen. Evtl. Genehmigungen hat der Kunde beizubringen. Bitte beachten Sie die Maße unserer Stände beim Aufbau. ( Zufahrtsmaße, Türmaße , etc.)

2. Der Kunde sorgt für eine ordentliche Stromversorgung. Ist ein Catering, durch Unterversorgung nicht möglich, so haftet der Kunde.

4. Der Kunde haftet gegenüber dem Caterer für alle Schäden, die im Rahmen der Veranstaltung an den Ständen und Geräten entstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Schaden durch den Kunden selbst oder einen Dritten verursacht wurde. Sofern der Caterer von einem Dritten aufgrund von Schäden in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde den Caterer von diesen Ansprüchen, inklusive der Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung, frei.

5. Der Kunde hat auf Verlangen gegenüber dem Caterer den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung oder eine ausreichende Sicherheitsleistung zu erbringen.

6. Der Caterer haftet nicht für etwaige vom Kunden für die Veranstaltung zu erbringende Steuern und Abgaben.

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